Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension Wuppertal
1. Pensionsvertrag
1.1 Zwischen dem Hundehalter des in Pension gegebenen Hundes und dem Inhaber der Hundepension Wuppertal wird mit Übergabe des Hundes ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Pensionsvertrages. Der Inhaber der Hundepension Wuppertal weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Pensionsvertrages sind. Jeder Hundehalter, der seinen Hund in die Hundepension Wuppertal gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der seinen Hund der Hundepension Wuppertal in Betreuung gibt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
1.2 Die Hundepension Wuppertal gewährleistet jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer artgerechte Unterbringung und Pflege, sowie ausreichend Freilauf auf dem umzäunten Privatgelände.
1.3 Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension Wuppertal der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Alternativ werden die Kontaktdaten einer Vertrauensperson hinterlassen.
1.4 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch das Beratungsgespräch der Hundepension Wuppertal eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.
1.5 Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. Der Nachweis einer gültigen Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist zu erbringen.
1.6 Die Pension hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nicht die unter 1.5 genannten Fälle erfasst.
2. Verwendung bzw.Veröffentlichung von Bildmaterial
Der Halter des in Pension gegebenen Hundes erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos des Hundes auf der Homepage sowie der Facebookseite der Hundepension Wuppertal veröffentlicht werden können. Der Hundehalter hat das Recht, dieses schriftlich und gesondert zu untersagen. Kundendaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht ohne Erlaubnis an Dritte herausgegeben.
3. Tierarztkosten/Tierheim
3.1 Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalls/ Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
3.2 Der Hundehalter versichert, dass sein in Pension gegebener Hund einen ausreichenden Impfschutz besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Hundepension Wuppertal berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Wuppertal übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Hunde mit ansteckenden Krankheiten ( Durchfall, Erbrechen, Husten etc ) sowie mit frisch operierten Wunden ( Fäden sind noch nicht gezogen, bzw tragen noch Halskragen o.ä.) können nicht aufgenommen werden.
3.3 Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 15 Tagen einem Tierheim zugeleitet. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.
3.4 Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Pension geben und dieses der Pension verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen ( Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
3.5 Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. Die Hundepension Wuppertal übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Hunde mit ansteckenden Krankheiten ( Durchfall, Erbrechen, Husten etc) sowie frisch operierten Wunden ( Fäden sind noch nicht gezogen bzw tragen noch Halskragen, Verbände o.ä. ) können aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos nicht aufgenommen werden.
3.6 Für Spiel-und Raufverletzungen, die der in Pension gegebene Hund wärend der Pensionsdauer erleiden könnte, übernimmt die Hundepension Wuppertal keine Haftung. Es wird immer auf ein friedliches Miteinander geachtet. Sollte es dennoch zu einer Auseinandersetzung kommen, übernimmt der Eigentümer des Verursachers bzw dessen Haftpflichtversicherung die daraus entstandenen Kosten. Sprechen sie dies bitte unbedingt im Voraus mit Ihrer Versicherung ab.
4. Pensionspreise
3.1 Der Hundehalter verpflichtet sich den vereinbarten Pensionspreis zu bezahlen. Der Bring-und Abholtag zählen in voller Höhe als Pensionstag. Gebuchte, nicht genutzte Tage werden voll berechnet!
3.2 Der Pensionspreis wird nach Absprache entweder im Voraus oder bei Abholung des Hundes entrichtet.Reservierungen für die Schulferien werden erst nach Entrichtung einer Anzahlung vorgenommen ( 50% des Betreuungspreises).
5. Stornierungen
Sollte der Kunde die Betreuung des Hundes absagen wollen, ist dies bis 21 Tage vor Betreuungsbeginn kostenfrei zu tun; die Anzahlung wird zurückerstattet
Bei späterer Stornierung erfolgt keine Erstattung der Anzahlung, 50% des Betreuungpreises werden in Rechnung gestellt.
6. Öffnungszeiten
Bringzeit:
Montag – Freitag : 8.00 bis 9.00
Samstag : 9.00- 10.00
Abholzeit:
Montag – Samstag : 15.00 bis 17.00
Sonn-und Feiertag: geschlossen / kein Bringen oder Abholen möglich
7. Haftung
Die Hundepension Wuppertal schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.